Alle wichtigen Termine im Überblick mit unserem Zeitstrahl

Die EU-Verpackungsverordnung PPWR bringt zahlreiche neue Vorgaben und Pflichten mit sich. Viele Details sind noch in Klärung, Fristen verschieben sich oder gelten unterschiedlich für verschiedene Branchen.

Damit Sie in diesem dynamischen Umfeld den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Zeitpunkte und Etappen der PPWR für Sie aktuell in einem klar strukturierten, Zeitstrahl aufbereitet.

Sehen Sie im Video-Vortrag von Claudia Schuh auf der EMPACK 2025 in Hamburg, wie Unternehmen die Anforderungen der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) rechtzeitig umsetzen, Chancen nutzen und Risiken vermeiden können. Das Video ist natürlich kostenlos für Sie.

Bitte beachten Sie: Sobald Sie sich das Video ansehen, werden Informationen darüber an Vimeo übermittelt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Vimeo-Datenschutz.

Von der geplanten Veröffentlichung über Übergangsfristen bis zu konkreten Umsetzungsdeadlines: Hier sehen Sie alles auf einen Blick.

Unser PPWR-Zeitstrahl

Die wichtigsten Meilensteine von 2025 bis 2040

  • 11. Februar 2025 Start der PPWR: Verordnung tritt in Kraft

    Für wen ist das relevant?
    Grundsätzlich für alle Unternehmen. Es handelt sich um erste Definitionen & Ausnahmen

    Wichtig

    • Wiederverwendbarkeit wird rechtlich definiert
    • Alte Markenrechte können Verpackungsgestaltungen rechtfertigen

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  • 31. Dezember 2025 Recyclingquoten für Mitgliedstaaten

    Für wen ist das relevant?
    Nur für Staaten, nicht direkt für Unternehmen

    Wichtig

    • Festgelegte Mindestrecyclingquoten (z. B. 65 % gesamt, 50 % Kunststoff)
    • Wird von den Staaten bis zu diesem Tag geregelt

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  • 1. Januar 2026 Einführung nationaler Kunststoffabgabe

    Für wen ist das relevant?
    Mitgliedstaaten (indirekt relevant für Hersteller wegen möglicher Kostenweitergabe)

    Wichtig

    • Ein nationaler Beitrag, berechnet im Verhältnis zur Masse an nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff, wird eingeführt.
  • 12. August 2026 PPWR gilt vollumfänglich in allen EU-Staaten

    Für wen ist das relevant?
    Für alle Wirtschaftsakteure entlang der Verpackungskette.

    Wichtig

    • PFAS-Verbot in Lebensmittelverpackungen
    • Pflicht zur Konformitätsbewertung & Dokumentation
    • Teilnahme an Wiederverwendungssystemen
    • Kennzeichnungs- & Informationspflichten
    • Online-Plattformen und Herstellerregister betroffen

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  • 31. Dezember 2026 Erste Frist für Umsetzungsmaßnahmen der EU-Kommission

    Für wen ist das relevant?
    Indirekt für Unternehmen: Regeln zur Kennzeichnung und Rezyklatbewertung werden konkretisiert

    Wichtig

    • Technische Vorgaben, z. B. zur digitalen Verpackungskennzeichnung und Rezyklatnachweis

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  • 12. Februar 2027 Mehrweg-Angebot & Bring-Your-Own-System im Gastgewerbe wird Pflicht

    Für wen ist das relevant?
    Endvertreiber im Gastgewerbe (To-Go-Angebote)

    Wichtig

    • Kunden dürfen eigene Behälter mitbringen
    • Kein Preisnachteil bei eigener Verpackung
    • Hinweispflicht an Verkaufsstelle

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  • 1. Juni 2027 Meldepflichten für Hersteller starten

    Für wen ist das relevant?
    Hersteller & Organisationen für Herstellerverantwortung

    Wichtig

    • Hersteller müssen Informationen über die in Verkehr gebrachten Verpackungsmassen an das Herstellerregister übermitteln. Kleinere Hersteller (<10 Tonnen) haben spezifische Berichtspflichten
    • Hersteller oder Organisationen für Herstellerverantwortung müssen Informationen über gesammelte, sortierte, verwertete und beseitigte Verpackungsabfälle an die zuständige Behörde übermitteln
    • Bis spätestens 01. Juni 2028 für das vorangegangene Jahr möglich
  • 1. Januar 2028 Neue EU-Kriterien für recyclinggerechtes Design & Ausnahmen für Rezyklatnutzung

    Für wen ist das relevant?
    Verpackungsentwickler, besonders in der Lebensmittelbranche

    Wichtig

    • Kriterien für recyclingfreundliches Design
    • Entscheidung zu Ausnahmen für Kunststoffverpackungen mit Lebensmittelkontakt

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  • 12. Februar 2028 Neue Vorgaben für kompostierbare & wiederverwendbare Verpackungen

    Für wen ist das relevant?
    Hersteller von Teebeuteln, Obstetiketten & Gastro-Verpackungen

    Wichtig

    • Kompostierbare Materialien müssen zertifiziert sein
    • Leerraum bei Verkaufsverpackungen minimieren
    • Gastro muss Mehrwegoption bieten

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  • 12. August 2028 Kennzeichnungspflichten starten: Fokus auf Material & Umweltinfos

    Für wen ist das relevant?
    Hersteller & Importeure von Verpackungen

    Wichtig

    • Pflicht zur harmonisierten Kennzeichnung (außer Transportverpackungen, außer E-Commerce)
    • Kennzeichnung kompostierbarer Verpackungen & solcher mit besorgniserregenden Stoffen
    • Etiketten müssen erklärt werden (Infos für Endnutzer)

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  • 1. Januar 2029 90 %-Sammelquote für Einweggetränkeverpackungen vorgeschrieben

    Für wen ist das relevant?
    Mitgliedstaaten, indirekt aber auch Händler & Hersteller

    Wichtig

    • Pfand- & Rücknahmesystem für Flaschen & Dosen verpflichtend
    • Systeme müssen strenge Mindestanforderungen erfüllen

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  • 12. Februar 2029 Kennzeichnungspflicht für wiederverwendbare Verpackungen

    Für wen ist das relevant?
    Hersteller & Inverkehrbringer von Mehrwegverpackungen

    Wichtig

    • Wiederverwendbare Verpackungen müssen eine Kennzeichnung tragen, die Abnehmer über die Wiederverwendbarkeit informiert. Weitere Informationen müssen über einen QR-Code oder einen anderen digitalen Datenträger bereitgestellt werden, der die Nachverfolgung und Berechnung von Umläufen/Kreislaufdurchgängen ermöglicht.
  • 1. Januar 2030 Verbote, Quoten & Zielvorgaben im großen Stil

    Für wen ist das relevant?
    Alle Wirtschaftsakteure mit Einweg-, Kunststoff-, Um- oder Transportverpackungen

    Wichtig

    • Verbot bestimmter Einwegverpackungen (z. B. für To-Go-Gastro)
    • Strenge Rezyklatquoten für Kunststoffverpackungen (10–35 %)
    • Alle Verpackungen müssen recyclingfähig sein (Leistungsstufen A–C)
    • Vorgaben zu Leerraum, Fläche für Wiederbefüllung, Mehrweganteil

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  • 1. Januar 2031 Berichtspflicht zur Wiederverwendung

    Für wen ist das relevant?
    Wirtschaftsakteure, die Wiederverwendungsziele erfüllen müssen

    Wichtig

    • Innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Berichtsjahres 2030:
      • Wirtschaftsakteure müssen der zuständigen Behörde einen Bericht über die Erreichung der Wiederverwendungsziele übermitteln.
  • 12. Februar 2032 Kommission prüft Leerraum- und Zielvorgaben

    Für wen ist das relevant?
    Indirekt alle Wirtschaftsakteure (Design, Strategie)

    Wichtig

    • Überprüfung von Ausnahmen & Verpackungseffizienz
    • Evaluierung der Rezyklat-Ziele & Verpackungsmaterialien

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  • 12. August 2033 Evaluierung der Regelungen zu Stoffen in Verpackungen

    Für wen ist das relevant?
    Entwickler & Hersteller, die mit Materialien arbeiten

    Wichtig

    • Die Kommission führt eine Evaluierung durch, ob Artikel 5 (Stoffe in Verpackungen) und die Kriterien für recyclinggerechte Gestaltung ausreichend dazu beigetragen haben, das Vorhandensein und die Konzentration besorgniserregender Stoffe in Verpackungsmaterialien zu minimieren.
  • 1. Januar 2034 Review der Wiederverwendungsziele & Folgenbewertung

    Für wen ist das relevant?
    Hersteller, Wiederverwendungssysteme, politische Entscheidungsträger

    Wichtig

    • Die Kommission legt einen Bericht zur Umsetzung der Wiederverwendungsziele für 2030 vor und evaluiert die Ziele für 2040, einschließlich der Lebenszyklusbewertung von Einweg- und wiederverwendbaren Verpackungen sowie der Folgen für die Beschäftigung.
  • 12. August 2034 Große Gesamtbewertung der PPWR

    Für wen ist das relevant?
    Alle (Rückblick auf Wirkung & Zukunft der Verordnung)

    Wichtig

    • Die Kommission nimmt eine Evaluierung der gesamten Verordnung vor, insbesondere hinsichtlich ihres Beitrags zum Binnenmarkt und zur ökologischen Nachhaltigkeit von Verpackungen, sowie ihrer Auswirkungen auf den Agrar- und Lebensmittelsektor und die Lebensmittelverschwendung.
  • 1. Januar 2035 Recyclingfähigkeit nur noch mit „Recycling in großem Maßstab“

    Für wen ist das relevant?
    Hersteller & Importeure von Verpackungen

    Wichtig

    • Neue Bewertungsgrundlage: tatsächlich recycelte Mengen
    • Pfandsysteme müssen ggf. angepasst werden

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  • 1. Januar 2038 Mindeststandard B für Recyclingfähigkeit verpflichtend

    Für wen ist das relevant?
    Hersteller & Inverkehrbringer

    Wichtig

    • Verpackungen dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie mindestens der Leistungsstufe B für Recyclingfähigkeit entsprechen.
    • Die Kommission bewertet in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Umsetzung von Artikel 50 (Pfand- und Rücknahmesysteme) und ermittelt, wie die Interoperabilität dieser Systeme maximiert werden kann.
  • 1. Januar 2040 Neue Rezyklatquoten & Mehrwegziele

    Für wen ist das relevant?
    Wirtschaftsakteure mit Kunststoff-, Transport- oder Getränkeverpackungen

    Wichtig

    • Erhöhte Rezyklatquoten (bis zu 65 %)
    • Zielvorgaben für wiederverwendbare Verpackungen (bis zu 70 %)

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Chronologische Übersicht der Fristen und Termine der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)

Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und entfaltet ab dem 12. August 2026 unmittelbare Geltung in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ihr Ziel ist es, die negativen Umweltauswirkungen von Verpackungen zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern.

Ab 2025

Ab 2026

Ab 2027

Ab 2028

Ab 2029

Ab 2030

Ab 2031

Ab 2032

Ab 2033

Ab 2034

Ab 2035

Ab 2038

Ab 2040