AGB
Welche AGB möchten Sie einsehen?
Auf dieser Seite finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die ergänzenden Geschäftsbedingungen für Bestellungen über unseren Onlineshop.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Prodinger Verpackung GmbH & Co. KG
Stand: 06/2026
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen (Stand: 06.2026) sind Vertragsbestandteil für alle Liefergeschäfte des Auftragnehmers (Verkäufer) mit Auftraggebern (Käufern). Sie gelten auch für zukünftige und mündlich abgeschlossene Verträge. Abweichende Bestimmungen, vor allem Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Verkäufer weist darauf hin, dass Erklärungen, Vereinbarungen, Abgaben von Waren ausschließlich an Unternehmer und öffentliche Auftraggeber erfolgen und die Angebote und Website sich nicht an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB richten. Den jeweils aktuellen Stand unserer AGB können Sie im Internet unter www.prodinger-verpackung.de einsehen. Gerne senden wir die AGB auch zu.
1. Bindung an Auftrag
Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Er ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er seinerseits den Liefergegenstand unverschuldet nicht erhält.
2. Muster
Muster sind von Hand gefertigt, für handels- und marktübliche sowie unbedeutende Abweichungen (z.B. Material, Beschaffenheit, Abmessungen, Ausführung, Farbe, Stärke, Gewicht etc.) gegenüber den maschinell gefertigten Lieferungen haftet der Verkäufer nicht.
3. Kaufpreis
Der Kaufpreis soll der vom Verkäufer genannte Preis sein, oder, wo dies nicht im Einzelnen geschehen ist, der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis. Hausse und Baisse Klausel: Der Verkäufer behält sich das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Käufers und vor Auslieferung der Ware, den Warenpreis in der Weise anzupassen, wie es aufgrund der allgemeinen außerhalb der Kontrolle stehenden Preisentwicklung (wie etwa deutlicher Anstieg von Material- oder Herstellungskosten) oder aufgrund der Änderung von Lieferanten nötig ist. Festpreise müssen ausdrücklich schriftlich als „Festpreis“ für einen bestimmten Zeitraum / bestimmte Menge auf dem Angebot / der Bestätigung gekennzeichnet sein. Die Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, und soweit nicht anders vereinbart ab Werk, zuzüglich Verpackung und bei Exportlieferungen zzgl. Zoll, Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Für alle Verträge, Aufträge und Lieferungen gilt: der Mindestauftragswert beträgt EUR 200,00 netto. Wenn der Mindestauftragswert von EUR 200,00 netto – egal um wieviel - unterschritten wird, ist der Verkäufer berechtigt, einen Minderbetragszuschlag in Höhe von EUR 39,00 netto zzgl. EUR 5,95 pro Paket, EUR 20,00 pro Colli bzw. EUR 60,00 pro Palette zu erheben. Voranstehendes gilt auch für Mengenkontrakte, Rahmenlieferverträge und Verträge aller Art und dort bezogen auf jeden einzelnen Abruf.
4. Entsorgung und Verwertung
Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche Verpflichtungen gemäß der europäischen Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) und dem Verpackungsgesetz (VerpackG) in der jeweils gültigen Fassung eigenverantwortlich zu erfüllen. Dies umfasst insbesondere die Registrierung im Verpackungsregister LUCID, die Beteiligung an einem dualen System sowie die ordnungsgemäße Datenmeldung. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Verstöße des Käufers gegen das VerpackG oder daraus resultierende behördliche Maßnahmen. Der Käufer stellt den Verkäufer insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie von behördlichen Sanktionen frei, die aus einer Verletzung der gesetzlichen Pflichten durch den Käufer resultieren. Dies gilt insbesondere für Fälle des „Erstinverkehrbringens“ von Verpackungen, bei denen der Käufer als Hersteller im Sinne des VerpackG gilt.
Wir lizensieren ausschließlich auf Wunsch des Käufers für diesen systembeteiligungspflichtige Serviceverpackungen vor. Dies weisen wir auf Rechnungen als eigenen Artikeltext separat aus, um die entsprechenden Mengen filtern und melden zu können.
Der Verkäufer kommt seiner gesetzlichen Rücknahmepflicht gemäß § 15 VerpackG nach und stellt sicher, dass die von ihm in Verkehr gebrachten Verpackungen ordnungsgemäß zurückgenommen und verwertet werden. Sollten keine individuellen Rücknahmebedingungen ausgehandelt sein, so gilt folgendes: Die Verpackungsabfälle der vom Verkäufer gelieferten Ware sind vom Käufer sortenrein aufzubewahren und werden vom Verkäufer einmal jährlich nach Aufforderung abgeholt. Sofern der Käufer Verpackungen weitervertreibt oder exportiert, ist er verpflichtet, die jeweils im Zielland geltenden Verpackungs- und Rücknahmeregelungen eigenverantwortlich zu prüfen und einzuhalten, dies gilt auch für etwaige Kennzeichnungspflichten von Verpackungen oder deren Materialien weltweit. Eine Haftung des Verkäufers für Verstöße gegen ausländische Verpackungsvorschriften ist ausgeschlossen. Weitere Infos: www.verpackungsregister.org.
Der Käufer verpflichtet sich bei Geräten eine Verwertung gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz selbst sicherzustellen.
5. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen rein netto vom Tage der Lieferung an gerechnet zu leisten, soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind. Willkürliche Skontoabzüge werden nicht anerkannt. Rechnungen unter 50 Euro sind sofort rein netto zahlbar. Neukunden nur gegen Vorauskasse. Für Nicht-Lagerware (Extrabestellungen wie z.B. Sonderanfertigungen) ist eine Teilzahlung mit der Bestellung fällig. Entgeltminderungen kommen nur dann zur Anwendung, wenn hierzu mit dem jeweiligen Käufer ausdrücklich eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.
6. Lieferfrist
Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, so verlängert sich diese Frist angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt oder sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Ereignissen (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Krieg oder kriegerischen Handlungen, Streiks, etc.) die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Wird eine unverbindliche Lieferfrist um mehr als 4 Wochen überschritten, so ist der Käufer berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz nach Maßgabe der Nr. 10. dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen beschränkt. Kontrakte / Abrufe ohne feste Termine werden spätestens drei Monate nach Auftrag geliefert und berechnet.
7. Gefahrübergang
Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung EXW gemäß Incoterms 2020. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Käufer über. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Käufer liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Käufer über, an dem der Verkäufer versandbereit ist und dies dem Käufer angezeigt hat. Bei Barverkauf ist Auftragstag gleich Liefer- und Inkassotag.
8. Abnahmeverweigerung
Verweigert der Käufer die Abnahme der Ware, so kann der Verkäufer eine angemessene Nachfrist zur Abnahme setzen. Hat der Käufer die Ware innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht abgenommen, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz, statt der Leistung zu verlangen. Der Verkäufer ist berechtigt, Lager- und Verzugskosten von EUR 0,50 je Palettenplatz pro Tag zu fordern, wobei die Geltendmachung weiterer Kosten vorbehalten bleibt.
9. Verwendungszweck und vereinbarte Beschaffenheit
Beratungen oder Empfehlungen unserer Mitarbeiter erfolgen unverbindlich. Der Verwender hat grundsätzlich die Eignung der von uns gelieferten Ware für seine Zwecke ausreichend zu prüfen und entscheidet eigenverantwortlich über deren Einsatz. Nur wenn uns der genaue Verwendungszweck vorher schriftlich mitgeteilt und dieser auch so von uns bestätigt wurde, kann die Eignung unserer Ware für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung bzw. die vereinbarte Beschaffenheit festgestellt werden (Das gilt insbesondere für direkten Lebensmittelkontakt. Eine nachträgliche Konformitätserklärung ist nicht möglich). Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Geräte und Maschinen dürfen nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch eingesetzt werden mit Verbrauchsmaterial, das von uns jeweils dafür freigegeben wurde. Alle Sicherheitsvorschriften klärt und überwacht der Betreiber eigenverantwortlich.
10. Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche für fehlerhafte Ware sind u. a. möglich, wenn bei Gefahrenübergang die branchen- und handelsüblichen Toleranzen überschritten sind (siehe auch Nr. 11 – 14). Durch falsche oder zu lange Lagerung (ggf. auch Haltbarkeitsdatum beachten!) können sich Eigenschaften, Form, Farbe etc. der Produkte deutlich verändern - daraus entstehen keine Gewährleistungsansprüche. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Käufer oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für Seite 3 von 5 den Käufer bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, schriftlich geltend gemacht werden. Alle Aufwendungen, die dem Käufer im Rahmen der Mängelfeststellung / -anzeige entstehen könnten, sind vorab mit dem Verkäufer abzustimmen. Ein Ersatz ist nur möglich für nachgewiesene verhältnismäßige Aufwendungen, nach schriftlicher Freigabe durch den Verkäufer. Pauschale Erstattungen sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate nach Warenlieferung. Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach nachfolgender Maßgabe eingeschränkt: Der Verkäufer haftet nicht 1. im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen; 2. im Falle grober Fahrlässigkeit seiner nicht-leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen, mängelfreien Lieferung sowie Schutz- und Obhutspflichten, die dem Käufer die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Käufers oder Dritten oder des Eigentums des Käufers vor erheblichen Schäden bezwecken. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden begrenzt und ist nur gegeben, wenn unsere Produkte im üblichen Verwendungszweck eingesetzt werden. Die Einschränkungen dieser Nr. 10. gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
11. Toleranzen
Geringfügige Maß-, Gewichts-, Farb- oder Qualitätsabweichungen sind technisch, produkt-, rohstoff- oder produktionsspezifisch unvermeidbar und handelsüblich. Es gelten die einheitlichen und handelsüblichen Abweichungen des jeweiligen einschlägigen Industriezweiges, wie zum Beispiel nach Bestimmungen des Verbandes der Wellpappen-Industrie e.V. (VdW) oder des Fachverbandes Verpackung und Verpackungsfolien im GKV in ihrer jeweils gültigen Fassung. Mehr- oder Minderlieferungen von 20 % müssen toleriert werden. Darüber hinaus wird die durch den Käufer auszusortierende fehlerhafte Ware nach Wahl des Verkäufers nachgebessert, ersetzt oder vergütet. Der Verkäufer haftet nicht für geringfügige Zählfehler oder Auslesemängel sowie nicht für Gewichtsschwund oder sonstige Veränderungen in der Beschaffenheit der Ware ab dem Zeitpunkt der Verladung. Alle diese Fälle berechtigen den Käufer nicht, die Ab- und Annahme der Gesamtmenge zu verweigern. Dem Käufer wird die tatsächliche Liefermenge in Rechnung gestellt.
12. Druckerzeugnisse, Werkzeuge, Klischees, Hilfsmittel
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, behält sich der Verkäufer nach Rücksprache mit dem Auftraggeber das Recht vor, alle Druckvor- und Unterlagen, Klischees, Werkzeuge, Hilfsmittel usw. nach drei Jahren ersatzlos zu vernichten, wenn zwischenzeitlich kein dafür entsprechender Folgeauftrag erteilt wurde. Im Falle einer Rücknahme bedruckter Ware – gleich aus welchem Grund – steht dem Verkäufer das uneingeschränkte Verwertungsrecht zu, es sei denn Urheberrechte oder sonstige gewerbliche Schutzrechte des Käufers stehen dem entgegen.
13. Schutz und Urheberrecht
Soweit der Auftraggeber den Druckinhalt von Druckerzeugnissen vorgibt, haftet der Auftraggeber allein für den Druckinhalt und alle rechtlichen Folgen daraus, das gilt insbesondere für Schutz- und Urheberrechte. Alle zur Verfügung gestellten Druckunterlagen müssen frei von Rechten Dritter sein. Wenn ein Druckbild zusätzliche Kosten oder Verpflichtungen bewirkt (z. B. Entsorgungssymbole), so haftet ausschließlich der Auftraggeber dafür.
14. Zahlung und Zahlungsverzug
Wird die Zahlungsfrist überschritten, so hat der Käufer dem Verkäufer Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe und Mahngebühren zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Die Seite 4 von 5 Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den Käufer aus Verträgen der laufenden Geschäftsverbindung die in einem natürlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang stehen gefährdet wird. Ein Umstand, der die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet ist, liegt z. B. vor, wenn der Käufer mit bereits fälligen Leistungen in Verzug ist. Sobald ein derartiger Umstand vorliegt, kann der Verkäufer sein vertragliches Rücktrittsrecht ausüben. Die vom Verkäufer bereits gelieferte Ware darf nicht weiterverwendet werden und ist auf Anforderung sofort herauszugeben. Bei einem vom Käufer zu vertretendem Verzuge werden sämtliche, auch zeitlich spätere Rechnungen sofort rein netto zur Zahlung fällig.
15. Eigentumsvorbehalt
Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem an den Käufer gelieferten Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Eigentum mit der Bezahlung der letzten Kaufpreisrate (oder des vollständigen Kaufpreises) automatisch auf den Käufer übergeht. Die vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Verkäufer. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z. B. Zahlungsverzug, hat der Verkäufer nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht vom Vertrag zurückzutreten, die Vorbehaltsware zurückzufordern und Schadensersatz zu verlangen. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des vorgenannten Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber der hieraus entstehenden Forderung gegen den Erwerber bei Miteigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil an den Verkäufer ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung des Verkäufers einzuziehen. Der Verkäufer darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung des Verkäufers als Hersteller erfolgt und der Verkäufer unmittelbar das Eigentum oder wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb beim Verkäufer eintreten sollte, überträgt der Käufer bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder im oben genannten Verhältnis Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an den Verkäufer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Verkäufer, soweit die Hauptsache ihm gehört, dem Käufer anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Käufer sie unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer dem Verkäufer. Der Verkäufer muss auf Wunsch des Käufers Sicherheiten freigeben, wenn ihr Wert die offene Forderung um mehr als 20 % übersteigt. Welche Sicherheiten das sind, entscheidet der Verkäufer selbst. Das Ziel ist ein fairer Ausgleich zwischen Sicherungsinteresse des Verkäufers und Schutz des Käufers vor Übersicherung.
16. Datenschutz
Im Sinne der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wird darauf hingewiesen, dass der Verkäufer Kundendaten speichert und im Rahmen der Zusammenarbeit einsetzt.
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der jeweilige Ort des Geschäftsbetriebes des Verkäufers vereinbart, von dem aus die Lieferung erfolgt ist bzw. veranlasst wurde. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Coburg vereinbart. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann, zu verklagen.
18. Vereinbartes Recht
Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19. Schriftformklausel
Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen.
20. Urheberrecht an Angeboten
Der Verkäufer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen vor.
21. Nichtigkeit einzelner Klauseln
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen ungültig oder durch vertragliche Vereinbarungen schriftlich abgeändert, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


Allgemeine Geschäftsbedingungen des Online Shops der Prodinger Verpackung GmbH & Co. KG
Letzte Aktualisierung: 31.07.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Prodinger Verpackung GmbH & Co. KG) über die Internetseite www.prodinger.de schließen, soweit nicht schriftlich zwischen den Parteien eine Abänderung vereinbart wird. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung wirksam.
(2) Wir bieten unsere Produkte nur zum Kauf an, soweit Sie eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft sind, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer). Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren. Die wesentlichen Merkmale der Ware finden sich im jeweiligen Angebot.
(2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das Online-Warenkorbsystem zu den im jeweiligen Angebot angegebenen Bedingungen.
(3) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:
Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im "Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.
Nach Anklicken der Schaltfläche "Kasse" oder "Weiter zur Bestellung" (oder ähnliche Bezeichnung) und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden Ihnen abschließend die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.
Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal (Express/Plus/Checkout), Amazon Pay, Sofort) nutzen, werden Sie entweder auf die Bestellübersichtsseite in unserem Online-Shop geführt oder auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet.
Erfolgt eine Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Ihnen auf der Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems oder nachdem Sie zurück in unseren Online-Shop geleitet wurden, die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.
Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, die Angaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion "zurück" des Internetbrowsers) bzw. die Bestellung abzubrechen. Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.
(4) Sie können ferner ein verbindliches Vertragsangebot (Bestellung) telefonisch, per E-Mail, per Fax oder per Post abgeben.
Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt bei Bestellung per Telefon sofort oder spätestens innerhalb von 5 Tagen durch Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail), in welcher Ihnen die Ausführung der Bestellung oder Auslieferung der Ware bestätigt wird (Auftragsbestätigung).
Sollten Sie innerhalb dieser Frist keine entsprechende Nachricht erhalten haben, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.
(5) Auf Anfrage erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, welches Ihnen in Textform zugesandt wird und an das wir uns 5 Tage (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) gebunden halten. Sie nehmen das Angebot mit Bestätigung in Textform an.
(6) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Versandkosten
(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Nettopreise dar. Sie beinhalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer.
(2) Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten, sie werden gesondert berechnet, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist. Nähere Einzelheiten finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.
(3) Sie haben die unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Zahlungsmöglichkeiten. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten oder auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonti ist nur zulässig, sofern im jeweiligen Angebot oder in der Rechnung ausdrücklich ausgewiesen.
(4) SEPA-Lastschrift
Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift ermächtigen Sie uns durch Erteilung eines entsprechenden SEPA-Mandats, den Rechnungsbetrag vom angegebenen Konto einzuziehen.
Die Frist für die Übermittlung der Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage vor dem Fälligkeitsdatum verkürzt. Sie sind verpflichtet für die ausreichende Deckung des Kontos zum Fälligkeitsdatum zu sorgen. Im Falle einer Rücklastschrift aufgrund Ihres Verschuldens haben Sie die anfallende Bankgebühr zu tragen.
§ 4 Lieferbedingungen
(1) Die voraussichtliche Lieferfrist ist im jeweiligen Angebot angegeben. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Bei der Zahlart Vorkasse per Überweisung erfolgt die Versendung der Ware erst nach Eingang des vollständigen Kaufpreises und der Versandkosten bei uns.
(2) Sollte ein von Ihnen bestelltes Produkt wider Erwarten trotz rechtzeitigem Abschluss eines adäquaten Deckungsgeschäftes aus einem von uns nicht zu vertretenden Grund nicht verfügbar sein, werden Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und im Falle des Rücktritts etwa bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet.
(3) Die Versendung erfolgt auf Ihre Gefahr. Sofern Sie es wünschen, erfolgt der Versand mit einer entsprechenden Transportversicherung, wobei die hierdurch entstehenden Kosten von Ihnen zu übernehmen sind.
(4) Teillieferungen sind zulässig und können von uns selbstständig in Rechnung gestellt werden, sofern Sie hierdurch nicht mit Mehrkosten für den Versand belastet werden.
§ 5 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:
- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
- bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
- bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.
(2) Als Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
(3) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
§ 6 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
(2) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
(3) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.
(4) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
(5) Wir verpflichten uns, die Ihnen zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 7 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben.
II. Kundeninformationen
1. Identität des Anbieters
Prodinger Verpackung GmbH & Co. KG
Rosenauer Straße 115
96450 Coburg
Deutschland
Telefon: +49 9561 851 0
E-Mail: service@prodinger.de
2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
Die technischen Schritte zum Vertragsschluss und der Vertragsschluss selbst, sowie die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe des § 2 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).
3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
3.1. Vertragssprache ist deutsch.
3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung oder der Anfrage können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden.

